Die meisten Brandopfer sterben nicht an den Flammen, sondern am Rauch – oft im Schlaf. Rauchwarnmelder wecken rechtzeitig und retten Leben. In Berlin sind sie deshalb in allen Wohnungen Pflicht.
Wo Rauchwarnmelder in Berlin Pflicht sind
Nach der Berliner Bauordnung müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Für Neubauten gilt das seit 2017, bestehende Wohnungen mussten bis Ende 2020 nachgerüstet werden.
Wer ist zuständig?
- Einbau: Für die Ausstattung sind die Eigentümer verantwortlich.
- Betriebsbereitschaft: Sie obliegt in Berlin grundsätzlich den Bewohnern – es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Aufgabe selbst. Viele Vermieter beauftragen dafür einen Wartungsdienst.
Richtig montieren
- Möglichst in der Raummitte an die Decke, mindestens 50 Zentimeter von Wänden und Lampen entfernt.
- Nicht in Küche oder Bad montieren, weil Dampf Fehlalarme auslöst – dort eignen sich Hitzemelder.
- In langen Fluren sind mehrere Melder sinnvoll.
Die richtigen Geräte
- Auf die Norm DIN EN 14604 achten; das „Q“-Label kennzeichnet besonders langlebige Melder.
- Geräte mit fest verbauter 10-Jahres-Batterie ersparen den Batteriewechsel.
- Funkvernetzte Melder schlagen in allen Räumen gleichzeitig Alarm – ideal für Häuser und große Wohnungen.
Prüfen und warten
Drücken Sie regelmäßig den Testknopf, halten Sie die Raucheintrittsöffnungen staubfrei und ersetzen Sie Melder nach spätestens zehn Jahren. Piept ein Gerät in kurzen Abständen, ist meist die Batterie leer.
Für fest verdrahtete oder vernetzte Lösungen und die Einbindung in eine Alarmanlage vermitteln wir Ihnen in Berlin einen Elektriker aus unserem Partnernetzwerk.



